Information zur Widerrufsbelehrung1. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Courtage fällt ausnahmslos nur dann an, wenn ein Kauf- oder Mietvertrag zwischen unserem Interessenten und dem Verkäufer/Vermieter tatsächlich zustande kommt.
2. Die Anforderung objektrelevanter Informationen durch einen Interessenten und deren Weitergabe durch den Makler (z.B. in Form eines Exposés) per Internet, E-Mail oder Telefon kann aber bereits einen sog. Fernabsatzvertrag zwischen Interessent und Makler entstehen lassen. Daher sind auch Makler verpflichtet, Kauf- oder Mietinteressenten über ihr Widerrufsrecht zu informieren und sich |
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bestätigen zu lassen, dass die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen wurde.
3. Vierzehn Tage nach dem Erhalt vertragsbegründender objekt- relevanter Informationen per Internet, E-Mail oder Telefon ist, so- fern kein Widerruf erfolgte, davon auszugehen, dass bei Verkauf eine Courtage fällig ist. Bei Miete ist nach einer Besichtigung ein Widerruf nicht mehr möglich.
Die Widerrufsbelehrung und das Formular zum Widerruf finden Sie hier als Download. |